Die wichtigsten Termine für März 2025

Was ist fällig?Wann?
LSt KiSt10.03.2025
UStVA10.03.2025
Körperschaftssteuer10.03.2025
EK Steuer10.03.2025
Beitragsnachweis SV*25.03.2025
SV-Beitrag27.03.2025

Hinweis: „Beitragsnachweis zur Sozialversicherung“
Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fällig (= Zahlungseingang bei der Krankenkasse). 2 Tage vor Fälligkeit sind die Beiträge per Beitragsnachweis durch Datenübermittlung zu melden.
Achtung! Der Nachweis muss am Meldetermin um 0:00 Uhr dem Sozialversicherungsträger vorliegen.

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