Die wichtigsten Termine für Februar 2025

Was ist fällig?Wann?
UStVA10.02.2025
LSt KiSt10.02.2025
Grundsteuer17.02.2025
Gewerbesteuer17.02.2025
Beitragsnachweis SV*24.02.2025
SV-Beitrag26.02.2025

Hinweis: „Beitragsnachweis zur Sozialversicherung“
Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fälig (= Zahlungseingang bei der Krankenkasse). 2 Tage vor Fälligkeit sind die Beiträge per Beitragsnachweis durch Datenübermittlung zu melden.
Achtung! Der Nachweis muss am Meldetermin um 0:00 Uhr dem Sozialversicherungsträger vorliegen.

Scroll to top