Die wichtigsten Termine für Januar 2025

LSt KiSt10.01.2025
UStVA10.01.2025
Beitragsnachweis SV*27.01.2025
SV-Beitrag29.01.2025

Hinweis: „Beitragsnachweis zur Sozialversicherung“
Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fällig (= Zahlungseingang bei der Krankenkasse). 2 Tage vor Fälligkeit sind die Beiträge per Beitragsnachweis durch Datenübermittlung zu melden.
Achtung! Der Nachweis muss am Meldetermin um 0:00 Uhr dem Sozialversicherungsträger vorliegen.

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