Die wichtigsten Termine für März 2023

Was ist fällig?Wann?
LSt KiSt10.03.2023
UStVA10.03.2023
Körperschaftssteuer10.03.2023
EK Steuer10.03.2023
Beitragsnachweis SV*27.03.2022
SV-Beitrag29.03.2023

Hinweis: „Beitragsnachweis zur Sozialversicherung“
Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fällig (= Zahlungseingang bei der Krankenkasse). 2 Tage vor Fälligkeit sind die Beiträge per Beitragsnachweis durch Datenübermittlung zu melden.
Achtung! Der Nachweis muss am Meldetermin um 0:00 Uhr dem Sozialversicherungsträger vorliegen.

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