Der Büro- und Buchhaltungsservice speziell für Tierärzte

Sie sind mit Leib und Seele Tierarzt und führen dabei gleichzeitig aber auch ein kleines wirtschaftliches Unternehmen.

Diese Seite Ihrer Praxis kann nur gut funktionieren, wenn regelmäßig Ihre Leistungen erfasst, Rechnungen geschrieben, Zahlungsein- und -ausgänge gebucht werden – sprich der gesamte Verwaltungsaufwand erledigt wird. Sie brauchen jederzeit den klaren Überblick über die wirtschaftliche Situation Ihrer Praxis, um immer zeitnah handeln zu können.

Daraus folgt: Tägliche Büroarbeit muss sein – ist aber absolut nicht „Ihr Ding“ – Stimmt’s?

Hierbei kann Ihnen Das kleine Büro helfen!

Lassen Sie sich den kaufmännischen Bereich Ihrer Praxis durch meine Dienstleistung abdecken. Sie können alles aus einer Hand bekommen, sozusagen das „Rundrum-Sorglos-Paket“, das individuell für den Bedarf Ihrer Praxis zusammengestellt wird. Absolute Priorität hat für mich die vertrauliche und sensible Handhabung Ihrer Daten, sowie Verschwiegenheit. Nur so kann eine langjährige Geschäftsbeziehung entstehen.

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, würde ich mich freuen, Sie einmal kostenlos zu informieren.

Ihre Daniela Gloatz

„Kümmern Sie sich um Ihre Patienten –
Ich kümmere mich um Ihre Büroarbeit.“

Unter diesem Motto bietet Das kleine Büro einen Büro- und Buchhaltungsservice speziell für Tierärzte an.

Mein Leistungsangebot

  • Erfassen der täglichen tierärztlichen Leistungen in die EDV mit Rechnungserstellung
  • Sortieren, ordnen und vorbereiten der Buchhaltungsunterlagen mit Erfassung der Daten in der EDV zur Weiterleitung an den Steuerberater
  • Das Vorkontieren der Belege nach vorgegebenen Kontenplan

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Die wichtigsten Termine für April 2024

Was ist fällig? Wann? LSt KiSt 10.04.2024 UStVA 10.04.2024 Beitragsnachweis SV* 25.04.2024 SV-Beitrag 26.04.2024 Hinweis: „Beitragsnachweis zur Sozialversicherung“Der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung ist am drittletzten Bankarbeitstag zur Zahlung fällig (= Zahlungseingang bei der Krankenkasse). 2 Tage vor Fälligkeit sind die Beiträge per Beitragsnachweis durch Datenübermittlung zu melden.Achtung! Der Nachweis muss am Meldetermin um 0:00 Uhr dem…Weiterlesen

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